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Inhaltsverzeichnis
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Bescheinigungsrichtlinie zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes
1. Bescheinigungsverfahren
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2. Kulturgüter im Sinne des § 10g Abs. 1 Satz 2 EStG
Bereich erweitern
3. Erforderlichkeit der Maßnahmen
4. Abstimmung der Maßnahmen
5. Höhe der Aufwendungen
6. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
7. Prüfungsumfang der Finanzbehörden
8. Gebührenpflicht
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
EStGBeschR § 10g
Text gilt ab: 16.10.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 15.10.2030
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Anlagen
Anlage 1: Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Anlage 2: Muster für die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG)