Inhalt
9.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 16. Oktober 2025 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 15. Oktober 2030 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 15. Oktober 2025 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes (EStGBeschR § 10g) vom 22. Februar 2017 (FMBl. S. 286) außer Kraft.