Inhalt

RZStra
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 06.05.2024
25.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft. 2Sie gelten für die Vorhaben, die ab dem maßgeblichen Inkrafttreten erstmals bewilligt werden (Datum des Zuwendungsbescheids). 3Die Nrn. 22.3, 22.4, 22.5 und 22.6 gelten auch für Maßnahmen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 einen Zuwendungsbescheid erhalten haben.