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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug des Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
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1. Anwendungsbereich
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2. Fakultatives Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 1 AGVwGO)
3. Klage ohne Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO)
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4. Rechtsbehelfsbelehrung
5. Weitere Informationen
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.09.2026
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Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor