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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug des Art. 12 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
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1. Anwendungsbereich
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2. Fakultatives Widerspruchsverfahren (Art. 12 Abs. 1 AGVwGO)
3. Klage ohne Widerspruchsverfahren (Art. 12 Abs. 2 AGVwGO)
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4. Rechtsbehelfsbelehrung
5. Weitere Informationen
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 03.07.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.05.2027
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6.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Mai 2027 außer Kraft.