Inhalt
34-I
Vollzug des Art. 12 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 19. August 2021, Az. A3-1042-1-7
(BayMBl. Nr. 627)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über den Vollzug des Art. 12 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. August 2021 (BayMBl. Nr. 627), die durch Bekanntmachung vom 11. Juni 2025 (BayMBl. Nr. 276) geändert worden ist
1
Art. 12 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) bestimmt, dass für bestimmte Rechtsbereiche ein Widerspruchsverfahren fakultativ durchgeführt werden kann und im Übrigen Widerspruchsverfahren abgeschafft sind. 2Für den Vollzug dieser Vorschrift und der Erteilung der Rechtsbehelfsbelehrung wird auf Folgendes hingewiesen: