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Text gilt ab: 01.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.09.2026
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34-I

Vollzug des Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 19. August 2021, Az. A3-1042-1-7

(BayMBl. Nr. 627)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über den Vollzug des Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. August 2021 (BayMBl. Nr. 627)

1 Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) bestimmt, dass für bestimmte Rechtsbereiche ein Widerspruchsverfahren fakultativ durchgeführt werden kann und im Übrigen Widerspruchsverfahren abgeschafft sind. 2Für den Vollzug dieser Vorschrift und der Erteilung der Rechtsbehelfsbelehrung wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat auf Folgendes hingewiesen: