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BayVGO
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 29.11.2019
63.
Übersicht Gefangenendaten, Tabellen StV 2 bis StV 5 (Stichtagserhebung)
Die Daten Gefangener, die sich am 31. März des Jahres um 24.00 Uhr im Justizvollzug befinden oder zu diesem Zeitpunkt vorübergehend abwesend sind, werden entsprechend der Übersicht Gefangenendaten erfasst und dem Landesamt für Statistik zur Erstellung der Tabellen StV 2 bis StV 5 bis zum vierten Werktag des Monats April übermittelt.