3.
Zuständigkeit
3.1
Festgestellte Vordrucke
3.1.1
1Für die Erstellung, Bearbeitung und Pflege der Vordrucke in den Fachbereichen Betreuungsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Nachlassrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Zwangsvollstreckungsrecht ist das IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz zuständig.
2Die primäre Zuständigkeit für die fachlich-juristischen Inhalte der Vordrucke obliegt grundsätzlich der Praxis, vertreten durch die IT-Formularredaktion.
3Die Zuständigkeiten im Einzelnen ergeben sich aus der Anlage 1.
3.1.2
1Für die Erstellung, Bearbeitung und Pflege der übrigen Vordrucke sind die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte zuständig, die dabei – soweit erforderlich – die Referenten und Korreferenten beteiligen.
2Die Zuständigkeiten im Einzelnen ergeben sich aus der Anlage 2.
3Im Einzelfall können auch andere Dienststellen oder sonstige erfahrene Fachleute eingeschaltet werden.
3.1.3
1Erforderliche Übersetzungen und die Bereitstellung von Vordrucken in Papierform werden von den Oberlandesgerichten veranlasst. 2Die näheren Zuständigkeiten ergeben sich aus den Anlagen.
3.2
Eigen-Vordrucke
1Eigen-Vordrucke sollen nur eingeführt werden, wenn festgestellte Vordrucke nicht zur Verfügung stehen oder wegen örtlicher Besonderheiten nicht verwendbar sind. 2Das Nähere regelt die Behördenleitung.
3.3
Online-Formulare
1Für die Erstellung, Bearbeitung und Pflege der Online-Formulare ist das IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz zuständig. 2Dem IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz obliegt insbesondere die Koordination der Umsetzung zwischen den verschiedenen Beteiligten.
3Die primäre Zuständigkeit für die fachlich-juristischen Inhalte der Online-Formulare obliegt grundsätzlich der Praxis, vertreten durch die IT-Formularredaktion.
4Die Programmierung der Online-Formulare erfolgt durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ).