Inhalt

VordrBekJu
Text gilt ab: 01.02.2025

8.   Bereitstellung der Vordrucke und Online-Formulare

8.1  

1Die Vordrucke werden im Justizverwaltungsportal in digitaler Form bereitgestellt.
2Soweit eine Bereitstellung von Vordrucken in Papierform erforderlich ist, werden die Vordrucke grundsätzlich in der Druckerei der Justizvollzugsanstalt Straubing hergestellt. 3Die Gerichte und Justizbehörden beziehen Vordrucke in Papierform grundsätzlich bei der Justizvollzugsanstalt Straubing. 4Die Möglichkeit, die Beschaffung durch Sammelbestellungen zweckmäßiger und wirtschaftlicher abzuwickeln, soll genutzt werden.
5Sonderregelungen für bestimmte Vordrucke (z. B. Grundpfandrechtsbriefe, Quittungsvordrucke, Dienstausweise, Vordrucksätze BZR 1) bleiben unberührt. 6Den Gerichtsvollziehern bleibt es unbenommen, die Vordrucke anderweitig zu beschaffen.

8.2  

Die Online-Formulare werden im BayernStore des BayernPortals zum Abonnement für die Gerichte und Justizbehörden bereitgestellt.