Inhalt

VordrBekJu
Text gilt ab: 01.02.2025

4.   Organisatorisches

4.1  

1Für jede Behörde oder für mehrere Behörden gemeinsam wird ein Vordrucksachbearbeiter bestellt.
2Dem Vordrucksachbearbeiter obliegen insbesondere die Gestaltung der Eigen-Vordrucke und die Mitwirkung bei der Beschaffung von Vordrucken.

4.2  

1Die Geschäftsordnung der IT-Formularredaktion trifft nähere Regelungen zur Arbeitsweise für die Aufgabengebiete Vordruckwesen und Online-Formulare. 2Sie wird – im Benehmen mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg sowie dem Staatsministerium der Justiz – entsprechend ergänzt.