Inhalt
4.
Organisatorisches
4.1
1Für jede Behörde oder für mehrere Behörden gemeinsam wird ein Vordrucksachbearbeiter bestellt.
2Dem Vordrucksachbearbeiter obliegen insbesondere die Gestaltung der Eigen-Vordrucke und die Mitwirkung bei der Beschaffung von Vordrucken.
4.2
1Die Geschäftsordnung der IT-Formularredaktion trifft nähere Regelungen zur Arbeitsweise für die Aufgabengebiete Vordruckwesen und Online-Formulare. 2Sie wird – im Benehmen mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg sowie dem Staatsministerium der Justiz – entsprechend ergänzt.