Inhalt

VordrBekJu
Text gilt ab: 01.02.2025

1.   Geltungsbereich

1Diese Bekanntmachung gilt für
a)
festgestellte Vordrucke und
b)
Online-Formulare, die von der Justiz über die Formularserverplattform des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung angeboten werden.
2Ein festgestellter Vordruck ist ein Vordruck, der nach den Anlagen 1 und 2 von den Oberlandesgerichten oder dem IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz und der IT-Formularredaktion erstellt und für die Praxis zur allgemeinen Nutzung freigegeben wurde.