Inhalt

VordrBekJu
Text gilt ab: 01.02.2025

2.   Allgemeines

2.1  

1Für häufig wiederkehrende, gleichartige Arbeitsvorgänge sollen Vordrucke bereitgestellt werden. 2Sie sollen im Rahmen der geltenden Vorschriften den Geschäftsgang bei den Gerichten und Justizbehörden erleichtern und beschleunigen sowie eine einheitliche Handhabung von Verfahrensvorschriften fördern.

2.2  

1Über die Formularserverplattform sollen Online-Formulare der Justiz für Bürgerinnen und Bürger online ausfüllbar im Internet angeboten werden. 2Hierdurch soll ein sicherer elektronischer Bürgerzugang für die elektronische Kommunikation mit der Justiz geschaffen und die Rechtsuchenden sollen durch Erläuterungen und Abfragen im Online-Formular bei der Fassung der Anträge unterstützt werden.