Inhalt
19.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 30. Januar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 30. Januar 2030 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 29. Januar 2025 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater vom 25. Mai 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 344) außer Kraft.