Inhalt
6.
Schalterverkauf
6.1
1Der Schalterverkauf beginnt spätestens einen Monat vor der Aufführung. 2Soweit der Verkaufsbeginn nach dieser Berechnung auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, beginnt der Vorverkauf bereits am vorangehenden Werktag. 3Der genaue Vorverkaufsbeginn ergibt sich aus den jeweiligen Programmankündigungen.
6.2
Die Kartenabgabe kann begrenzt werden (vgl. Nr. 5.2).