Inhalt

Text gilt ab: 30.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.01.2030

6.   Schalterverkauf

6.1  

1Der Schalterverkauf beginnt spätestens einen Monat vor der Aufführung. 2Soweit der Verkaufsbeginn nach dieser Berechnung auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, beginnt der Vorverkauf bereits am vorangehenden Werktag. 3Der genaue Vorverkaufsbeginn ergibt sich aus den jeweiligen Programmankündigungen.

6.2  

Die Kartenabgabe kann begrenzt werden (vgl. Nr. 5.2).