Inhalt

Text gilt ab: 30.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.01.2030

2.   Anfangszeiten und Einlass

2.1  

1Nur die offiziellen Wochen- bzw. Monatsspielpläne, die in den von den Bayerischen Staatstheatern herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben werden, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. 2Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. 3Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernehmen die Bayerischen Staatstheater keine Gewähr.

2.2  

Die Theater werden in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet.

2.3  

1Mit Beginn der Veranstaltung erlischt aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstlerinnen und Künstler sowie die anderen Besucherinnen und Besucher der Anspruch auf den gebuchten Platz. 2Nach Vorstellungsbeginn können Besucherinnen und Besucher erst in den Zuschauerraum eingelassen werden, soweit es eine geeignete Pause gibt.