Inhalt

Text gilt ab: 30.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.01.2030

11.   Kartenverlust

11.1  

Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn die Besucherin bzw. der Besucher nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte gelöst wurde.

11.2  

1Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besucherinnen bzw. Besuchern vorgelegt, hat grundsätzlich die Inhaberin bzw. der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor der Besitzerin bzw. dem Besitzer der Originalkarte. 2Die Originalkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.