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Grundordnung für die Bayerische Theaterakademie „August Everding “ im Prinzregententheater Vom 14.12.2001 KWMBl. I 2002 S. 55 BayVV Gliederungsnummer 2246-WK (§§ 1–12)
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I. Aufgaben, Struktur und Grundsätze der Aufgabenerfüllung (§§ 1–6)
§ 1 Aufgaben
§ 2 Behördenstruktur
§ 3 Lehr- und Spielstätten
§ 4 Grundsätze für die Benutzung
§ 5 Haushaltsgrundsätze, Ausstattungskosten
§ 6 Grundsätze des Lehr- und Spielbetriebs
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II. Leitung der Theaterakademie (§§ 7–8)
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III. Gliederung der Theaterakademie (§§ 9–10)
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IV. Rechtsgeschäftliche Vertretung (§ 11)
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V. Schlussbestimmung (§ 12)
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 14.12.2001
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§ 6
Grundsätze des Lehr- und Spielbetriebs
(1)
1
Die Unterrichtszeiten richten sich nach den hochschulrechtlichen Bestimmungen.
2
Die Festlegung der Unterrichtszeiten der anderen Lehreinrichtungen und der Theaterferien trifft das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
(2)
1
Die Lehr- und Spielpläne der Theaterakademie sollen auf eine möglichst umfassende Koordination und Kooperation aller Einrichtungen (insbesondere Studiengänge, Abteilungen) der Theaterakademie sowie der Hochschulen und Staatstheater ausgerichtet sein.
2
Die Spielplangestaltung (Lehr- und Spielbetrieb) soll mit den Staatstheatern nach Möglichkeit so abgestimmt werden, dass Terminüberschneidungen bei Premieren vermieden werden.
3
Auf die beteiligten Hochschulen und den federführenden Studiengang ist in angemessener Form hinzuweisen.
1
1
[Amtl. Anm.:]
Bayerische Theaterakademie „August Everding “/Studiengang ... der Hochschule ...