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Inhaltsverzeichnis
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Grundordnung für die Bayerische Theaterakademie „August Everding “ im Prinzregententheater Vom 14.12.2001 KWMBl. I 2002 S. 55 BayVV Gliederungsnummer 2246-WK (§§ 1–12)
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I. Aufgaben, Struktur und Grundsätze der Aufgabenerfüllung (§§ 1–6)
§ 1 Aufgaben
§ 2 Behördenstruktur
§ 3 Lehr- und Spielstätten
§ 4 Grundsätze für die Benutzung
§ 5 Haushaltsgrundsätze, Ausstattungskosten
§ 6 Grundsätze des Lehr- und Spielbetriebs
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II. Leitung der Theaterakademie (§§ 7–8)
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III. Gliederung der Theaterakademie (§§ 9–10)
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IV. Rechtsgeschäftliche Vertretung (§ 11)
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V. Schlussbestimmung (§ 12)
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 14.12.2001
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§ 4
Grundsätze für die Benutzung
(1)
Die Rechtsbeziehungen der Theaterakademie zu den Besuchern sowie die Modalitäten des Kartenverkaufs richten sich nach den vom Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erlassenen allgemeinen Benutzungsbedingungen.
(2)
1
Die Aufführungen der Theaterakademie sollen möglichst vielen Interessenten zugänglich sein.
2
Soweit dies im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ohne unangemessene Beeinträchtigung des Lehr- und Spielbetriebs möglich ist, werden auch Gastspiele insbesondere in anderen bayerischen Orten durchgeführt.
(3)
In den Spielstätten nach § 3 Abs. 1 kann pro Spielzeit eine Wohltätigkeitsveranstaltung durchgeführt werden, sofern die Veranstaltung ohne Belastung des Haushalts sowie ohne Beeinträchtigung des laufenden Lehr-, Spiel- und Veranstaltungsbetriebs durchgeführt werden kann.