1Die Theaterakademie untersteht unmittelbar dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst; dieses ist Oberste Dienstbehörde im Sinne der jeweiligen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften. 2Für die Theaterakademie gelten die gesetzlichen und sonstigen Vorschriften für Zentral- und Mittelbehörden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. 3Die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) findet in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.