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Führung von Bestandsverzeichnissen bei den Bayerischen Staatstheatern
1. Zu VV Nr. 2.1
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3. Zu VV Nr. 7
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4. Zu VV Nr. 9
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5. Zu VV Nr. 10
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6. Zu VV Nr. 11
7. Zu VV Nr. 12
8. Zu VV Nr. 15.2
9. Zu VV Nr. 11
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.1979
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8.
Zu VV Nr. 15.2
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann in Einzelfällen Abweichungen von den VV zu Art. 73 BayHO und diesen ergänzenden Verwaltungsvorschriften zulassen.