Inhalt

Text gilt ab: 01.04.1979

6. Zu VV Nr. 11

6.1

Dekorationsteile, Kostüme und sonstige Einzelteile einer Inszenierung sind nicht in Einzelnachweisungen festzuhalten, auch wenn ihr Anschaffungswert 4.000,-- DM1übersteigt.

6.2

Musikinstrumente sind ohne Rücksicht auf ihren Wert in Einzelnachweisungen festzuhalten.

1 [Amtl. Anm.:] entspricht 2.045,17 Euro