Inhalt
6.
Zu VV Nr. 11
6.1
Dekorationsteile, Kostüme und sonstige Einzelteile einer Inszenierung sind nicht in Einzelnachweisungen festzuhalten, auch wenn ihr Anschaffungswert 4.000,-- DMübersteigt.
6.2
Musikinstrumente sind ohne Rücksicht auf ihren Wert in Einzelnachweisungen festzuhalten.
[Amtl. Anm.:] entspricht 2.045,17 Euro