Inhalt

Text gilt ab: 29.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

6.   Mehrfachförderung

Projekte, für die Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Freistaats Bayern in Anspruch genommen werden, sind von einer Förderung nach diesen Richtlinien ausgeschlossen (Verbot der Mehrfachförderung).