Inhalt
1.
Zweck der Förderung
1Sing- und Musikschulen sollen die Bevölkerung, insbesondere Kinder und Jugendliche, zum Singen und Musizieren führen. 2Sie stellen ein breitgefächertes Angebot an Grundfächern, an Vokal- und Instrumentalunterricht sowie an Ensembleunterricht bereit. 3Ihr Schwerpunkt liegt auf der musikalischen Breitenförderung. 4Mit der Zuwendung wird die überregionale Bedeutung der Arbeit der Sing- und Musikschulen anerkannt und ein Beitrag zum Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Netzes von Sing- und Musikschulen geleistet. 5Zugleich soll eine flächendeckende Versorgung mit Sing- und Musikschulen erreicht und sichergestellt werden.
6Ziele des Förderprogramms sind:
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Langfristige Erweiterung der Anzahl an Sing- und Musikschulstandorten und Ausbau im Sinne einer möglichst flächendeckenden Versorgung mit Musikschulangeboten (maßgeblich ist insoweit die zahlenmäßige Entwicklung der in Sing- und Musikschulangebote eingebundenen politischen Gemeinden in Bayern sowie ihre regionale Verteilung).
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Langfristige Steigerung der Schülerinnen- und Schülerzahlen (die Entwicklung in den einzelnen Regierungsbezirken ist bei der Betrachtung zu berücksichtigen).
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Langfristige Steigerung der Schülerinnen- und Schülerzahlen im Bereich des Förderklassenunterrichts (im Sinne von Nr. 5.3.3 Buchst. a).
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Erhalt der Belegungszahlen im Bereich des Kammermusikunterrichts im Sinne von Nr. 5.3.3 Buchst. b.
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Langfristiger und nachhaltiger Ausbau der Belegungszahlen im Bereich der Kooperationsangebote im Sinne von Nr. 5.3.3 Buchst. c mit Kindertagesstätten bzw. Allgemeinbildenden Schulen.