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Text gilt ab: 29.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2245-WK

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 9. Februar 2024, Az. K.6-K1633.6/16/140

(BayMBl. Nr. 114)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen vom 9. Februar 2024 (BayMBl. Nr. 114)

1Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gewährt über den Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 BayHO, Art. 43, 48, 49 und 49a BayVwVfG und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AnBest-P und ANBest-K)) Zuwendungen für Sing- und Musikschulen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.