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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Förderung von Aktivitäten im Bayerischen Trachtenverband e. V.
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Verbot der Mehrfachförderung
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7. Verfahren
8. Ausführungsbestimmungen
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
FörTrachVR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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9.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.