Inhalt

FörTrachVR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

4.1   Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

1Förderfähig sind nur Vorhaben der Heimat-, Brauch- und Trachtenpflege einschließlich ihrer Vermittlung, Weitergabe und verantwortungsvollen Weiterentwicklung mit überörtlicher Bedeutung. 2Überörtliche Bedeutung haben in der Regel landkreisweite Vorhaben und Veranstaltungen, wobei kreisfreie Städte als Landkreise gelten. 3Eine Förderung setzt zudem voraus, dass eigene Einnahmen (insbesondere Beiträge, Spenden und Veranstaltungseinnahmen) und sonstige Einnahmen (insbesondere Zuwendungen der Gemeinden, Landkreise und Bezirke) zur Finanzierung der Ausgaben für das beantragte Vorhaben nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

4.2   Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

4.2.1   Jugendarbeitsförderung nach Nr. 2.1

Die Pauschalzuwendung (siehe Nr. 5.3.2) kann nur gewährt werden für:
a)
Personen vom vollendeten dritten bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, für deren Teilnahme an der laufenden Jugendarbeit eine Untergliederung auf eigene Rechnung Versicherungsschutz begründet hat;
b)
Jugendleiterinnen und Jugendleiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vereinsjugendarbeit, wenn diese eine abgeschlossene Jugendleitergrundschulung gemäß dem Bildungsprogramm der Bayerischen Trachtenjugend und eine gültige JULEICA vorweisen können.

4.2.2   Aus- und Weiterbildungsförderung für die Jugendarbeit nach Nr. 2.4

1Bei den Ausbildungsvorhaben muss es sich um die Durchführung von anerkannten Schulungsvorhaben im Rahmen der Jugendleitergrundschulung gemäß dem Bildungsprogramm der Bayerischen Trachtenjugend handeln. 2Weiterbildungsvorhaben für Jugendleiterinnen und Jugendleiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vereinsjugendarbeit können gefördert werden, wenn diese eine abgeschlossene Jugendleitergrundschulung gemäß dem Bildungsprogramm der Bayerischen Trachtenjugend und eine gültige JULEICA vorweisen können. 3Zusätzlich müssen die Inhalte der geförderten Aus- und Weiterbildungsvorhaben einen verbandsspezifischen Hintergrund haben und sich damit ausschließlich auf den Bereich der Heimat-, Brauch- und Trachtenpflege erstrecken.