Inhalt

FörTrachVR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

2.   Gegenstand der Förderung

2.1   Förderung der laufenden Jugendarbeit (Jugendarbeitsförderung)

Gefördert wird die laufende, brauchbezogene Jugendarbeit der Untergliederungen sowie die Arbeit von qualifizierten Jugendleiterinnen und Jugendleitern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit der Untergliederungen und kooperierenden Gauverbände.

2.2   Vorhabenförderung Untergliederungen

Gefördert werden Vorhaben im Bereich heimat-, brauch- und trachtenpflegebezogener Jugendarbeit in den Untergliederungen, insbesondere Vorhaben zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen Bräuche, regionale Geschichte, kreative Handwerkskunst, Natur.

2.3   Vorhabenförderung Landesebene

Gefördert werden Vorhaben im Bereich heimat-, brauch- und trachtenpflegebezogener Jugendarbeit auf Landesebene (insbesondere landesweite Jugendtreffen), soweit Mittel für eine solche Verwendung eingeplant werden können.

2.4   Aus- und Weiterbildungsförderung für die Jugendarbeit

Gefördert wird die Aus- und Weiterbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendarbeit des Bayerischen Trachtenverbands e. V. und seiner Untergliederungen.

2.5   Aus- und Weiterbildungsförderung im Erwachsenenbereich

2.5.1  

1Gefördert wird die Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Mitgliedern des Bayerischen Trachtenverbands e. V. und seiner Untergliederungen in der Heimat-, Brauch- und Trachtenpflege. 2Förderfähig sind auch die Durchführung von oder die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsangeboten durch den Bayerischen Trachtenverband e. V. sowie seine Untergliederungen für Verbands- und Vereinsverantwortliche zu Rechts- und Verwaltungsfragen, die für eine rechtssichere Durchführung von heimat- und brauchpflegerischen Veranstaltungen erforderlich sind.

2.5.2  

Ebenfalls gefördert wird die Aus- und Weiterbildung von Dritten im Bereich der Heimat-, Brauch- und Trachtenpflege durch den Bayerischen Trachtenverband e. V. und seine Untergliederungen.

2.6   Förderung der Weihnachtsschützen

Gefördert werden Brauchveranstaltungen sowie die Instandhaltung und Pflege brauchspezifischer Gerätschaften der Weihnachtsschützen.