Inhalt

Text gilt ab: 21.09.2022

4. Struktur der Ausbildung, Aufnahmevoraussetzungen, Dauer

1Die Ausbildung gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte:
a)
einen überwiegend theoretischen ersten Ausbildungsabschnitt von einem Schuljahr an der Schule und
b)
einen daran anschließenden Ausbildungsabschnitt in Form eines von der Fachschule begleiteten, vergüteten Praktikums von zwölf Monaten (Berufspraktikum).
2Die Ausbildung dauert in Vollzeitform zwei Jahre. 3Die Ausbildung kann in einem der Ausbildungsabschnitte in hälftiger Teilzeit durchlaufen werden. 4In diesem Fall verdoppelt sich die jeweilige Ausbildungszeit.
5Die Aufnahme in das erste Schuljahr setzt Folgendes voraus:
einen mittleren Schulabschluss,
eine berufliche Vorbildung durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren,
einen Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer Einrichtung nach Nr. 10.2 Satz 1,
den Nachweis über die gesundheitliche Eignung für den Beruf und
ein erweitertes Führungszeugnis.
6Abweichend von Nr. 4 Satz 5, 2. Spiegelstrich können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ausnahmsweise auch Bewerberinnen und Bewerber, deren bisheriger Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachschule erwarten lassen, in das erste Schuljahr der Fachschule aufgenommen werden. 7 Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen, sodass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gewährleistet ist. 8Die Aufnahme erfolgt durch die Fachschule für Grundschulkindbetreuung jeweils zu Beginn des Schuljahres.