Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026

3.   Anzuwendende Bestimmungen

Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
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das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
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Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO)
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die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung)
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die Schulordnung für die Fachschulen (Fachschulordnung – FSO)
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das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
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das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKfrG).