Inhalt
    
    
            3.
           
            Anzuwendende Bestimmungen
          
          
          
          Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
          
            - –
- das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) 
- –
- Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) 
- –
- die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung) 
- –
- die Schulordnung für die Fachschulen (Fachschulordnung – FSO) 
- –
- das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) 
- –
- das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKfrG).