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Text gilt ab: 21.09.2022

2. Teilnahme am Schulversuch

1An dem Schulversuch nehmen die in Anlage 1 genannten Schulen teil. 2Zur Durchführung des Schulversuchs sind Fachschulen für Grundschulkindbetreuung zu gründen, die am Standort einer Fachakademie für Sozialpädagogik angesiedelt sind. 3Die Schulleitungen der Fachakademien leiten die Fachschulen mit.