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        2235.1.1.1-K
Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 8. Juli 2021, Az. V.9-BO5120/26/14
        (BayMBl. Nr. 514)
        Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien vom 8. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 514), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 327) geändert worden ist
        
          
        
        Aufgrund des Art. 116 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wird bestimmt: