Inhalt

Text gilt ab: 07.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

2.   Zweck der Förderung

1Die Förderung dient der Schaffung zusätzlicher Plätze in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter in Bayern, um ein bedarfsgerechtes Angebot für diese Altersgruppe bereitstellen zu können. 2Geförderte Angebote der „Ganztagsgrundschule“ stellen ab Inkrafttreten des Rechtsanspruchs (1. August 2026) und Beendigung der diese betreffenden Investitionsmaßnahme im Rahmen des Investitionsprogramms den zeitlichen Betreuungsumfang gemäß Art. 1 des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) sicher.