Inhalt

Text gilt ab: 08.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

5.   Art und Höhe des Bonus

1Der Bonus wird im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt. 2Zuwendungsfähig sind die Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Stelle (mindestens 19,5 Wochenstunden) sowie die projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten. 3Für die projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten wird eine Pauschale von maximal 10 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben gewährt. 4Für eine Stelle mit Umfang unter 19,5 Wochenstunden wird kein Bonus gewährt. 5Die Höhe des Bonus beträgt 42 000 € pro Jahr. 6Der pauschale Betrag von 42 000 € pro Jahr wird bei durchgehender Stellenbesetzung gewährt. 7Für jeden Tag der Nichtbesetzung der Sprachfachberatungsstelle erfolgt ein Abzug in Höhe von 115 €.