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Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2231-A

Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für Sprachfachberatungen in Sprach-Kitas
(Sprachfachberatungsbonus-Richtlinie)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 25. Mai 2023, Az. V4/6511-1/755

(BayMBl. Nr. 287)

Zitiervorschlag: Sprachfachberatungsbonus-Richtlinie vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 287), die durch Bekanntmachung vom 2. Dezember 2024 (BayMBl. Nr. 639) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt den Anstellungsträgern von Sprachfachberatungen als Zuwendung einen Bonus für Sprach-Kitas unterstützende Sprachfachberatungen. 2Der Bonus stellt eine Maßnahme zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung nach dem KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) dar und wird nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) als Rechtsgrundlage für die Bewilligung und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften gewährt. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.