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Text gilt ab: 08.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2231-A

Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für Sprachfachberatungen in Sprach-Kitas
(Sprachfachberatungsbonus-Richtlinie)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 25. Mai 2023, Az. V4/6511-1/755

(BayMBl. Nr. 287)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für Sprachfachberatungen in Sprach-Kitas (Sprachfachberatungsbonus-Richtlinie) vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 287)

1Der Freistaat Bayern gewährt den Anstellungsträgern von Sprachfachberatungen als Zuwendung einen Bonus für Sprach-Kitas unterstützende Sprachfachberatungen. 2Der Bonus wird auf Grundlage des mit dem Bund geschlossenen Vertrags zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) als Rechtsgrundlage für die Bewilligung und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften, gewährt. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.