Inhalt

Text gilt ab: 08.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Gegenstand des Bonus

1Gefördert wird die Weiterbeschäftigung von Sprachfachberatungen, für die bis 30. Juni 2023 Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gewährt wurden und welche Sprach-Kitas kontinuierlich unterstützen und dabei insbesondere die im folgenden Satz genannten Aufgaben wahrnehmen. 2Aufgaben der Sprachfachberatungen sind insbesondere
a)
Begleitung der Sprachfachkräfte, Sprach-Kita-Leitungen und der Sprach-Kita-Teams inhouse mit dem Ziel, die Qualität der sprachlichen Bildung zu erhöhen,
b)
Qualifizierung der Tandems aus Sprachfachkräften und Sprach-Kita-Leitungen zu sprachlicher Bildung unter Berücksichtigung von externen Fortbildungen/Qualifizierungen,
c)
Förderung von Teambildungsprozessen,
d)
Unterstützung der Sprach-Kitas bei der Konzeptionsentwicklung in dem Bereich der sprachlichen Bildung und
e)
Organisation des Austauschs mit den Sprachfachkräften in den Sprach-Kitas des Verbunds.