Inhalt

Text gilt ab: 08.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3.   Zuwendungsempfänger

1Zuwendungsempfänger sind die Anstellungsträger von Sprachfachberatungen für Sprach-Kitas. 2Der Bonus wird nur Anstellungsträgern von Sprachfachberatungen gewährt, die im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ bis 30. Juni 2023 Zuwendungen erhalten haben.