Inhalt

Text gilt ab: 08.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Zweck des Bonus

1Frühe Bildung, Förderung und insbesondere frühzeitige Förderung sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen sind von grundlegender Bedeutung. 2Die sprachlichen Kompetenzen von Kindern haben einen erheblichen Einfluss auf ihren weiteren Bildungsweg. 3Die Förderung sprachlicher Bildung ist daher die Grundlage für den weiteren Bildungserfolg von Kindern, insbesondere von allen Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf im Deutschen. 4Um die Qualität im Bereich der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen zu verbessern, wurde des Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ (1. Januar 2016 bis 30. Juni 2023) eingeführt. 5Durch das Bundesprogramm wurde der Einsatz zusätzlicher Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen gefördert sowie die kontinuierliche Unterstützung durch zusätzliche Fachberatungen. 6Ziel ist es, das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ als eigenes Landesförderprogramm fortzuführen, um die bisher im Bundesprogramm geförderten Sprachfachkräfte und Sprachfachberatungen zu erhalten. 7Die Förderung des Einsatzes zusätzlicher Sprachfachkräfte in Sprach-Kitas erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus). 8Die Förderung der kontinuierlichen Unterstützung durch zusätzliche Sprachfachberatungen erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie.