Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Leitlinien zur Einhaltung des Sonderungsverbotes nach Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz
1. Vorbemerkung
2. Geltungsbereich
Bereich erweitern
3. Prüfgegenstand des Sonderungsverbotes
Bereich erweitern
4. Durchführung der Prüfung durch die Schulaufsicht
5. Folgen einer Verletzung des Sonderungsverbotes
6. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
5.
Folgen einer Verletzung des Sonderungsverbotes
1
Im Fall der Verletzung des Sonderungsverbotes stehen den Schulaufsichtsbehörden schulaufsichtliche Maßnahmen zur Verfügung.
2
Etwaige Maßnahmen der Finanzverwaltung bleiben unberührt.