Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Schulversuch „Flexibilisierung der Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung an Fachschulen“
1. Ziel des Schulversuchs
Bereich erweitern
2. Teilnahme am Schulversuch und Evaluation
3. Anzuwendende Bestimmungen
Bereich erweitern
4. Struktur und Dauer der Ausbildung
5. Beginn und Dauer des Schulversuchs
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
6.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2029 außer Kraft.