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Inhaltsverzeichnis
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Schulversuch „Flexibilisierung der Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung an Fachschulen“
1. Ziel des Schulversuchs
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2. Teilnahme am Schulversuch und Evaluation
3. Anzuwendende Bestimmungen
Bereich erweitern
4. Struktur und Dauer der Ausbildung
5. Beginn und Dauer des Schulversuchs
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029
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5.
Beginn und Dauer des Schulversuchs
1
Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025.
2
Der Eintritt in den Schulversuch ist für Schülerinnen und Schüler letztmalig zum Schuljahr 2027/2028 möglich.