Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029

3.   Anzuwendende Bestimmungen

Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG),
die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO),
die Schulordnung für die Fachschulen (Fachschulordnung – FSO),
das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG),
das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKfrG) sowie
die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002).