Inhalt

Text gilt ab: 31.03.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

4.1   Vorzeitiger Vorhabenbeginn

1Eine Gewährung von Zuwendungen gemäß dieser Richtlinie kann für Investitionen, mit denen nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurde, erfolgen. 2Der vorzeitige Vorhabenbeginn ist ohne Beantragung generell zugelassen.

4.2   Voraussetzungen für eine Förderung

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt bei Einhaltung des Zuwendungszwecks unter der Voraussetzung, dass
a)
die bewilligte Zuwendung unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Art. 7 BayHO verwendet wird,
b)
die beschafften mobilen Endgeräte in die digitale Bildungsinfrastruktur der Schulen einschließlich der Administrationsstrukturen integriert werden und
c)
innerhalb der Schule im konkret vor Ort technisch leistbaren Umfang bedarfsgerechter Zugriff auf die vorhandenen IT-Ressourcen der Schule ermöglicht wird.