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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte (SchulMobE)
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendungen
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6. Verfahren
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7. Bewilligung
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.03.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind kommunale Körperschaften, die den Sachaufwand für öffentliche Schulen tragen, sowie Träger staatlich anerkannter und genehmigter Ersatzschulen in Bayern (Schulaufwandsträger).