Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2031

10.  

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2031 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 30. April 2026 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Preise für gute Lehre an den staatlichen Hochschulen in Bayern vom 4. August 2023 (BayMBl. Nr. 415) außer Kraft.