Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2031

1.  

Die Preise verteilen sich auf die Hochschulen wie folgt:
bis zu zwölf Preise jährlich für Lehrende an Universitäten,
bis zu sechs Preise jährlich für Lehrende an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technischen Hochschulen,
bis zu zwei Preise jährlich für Lehrende an Kunsthochschulen.