Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2031

8.  

1Die Preisträgerinnen und Preisträger willigen gegenüber ihrer Hochschule ein, dass ihre Daten (Hochschule, Fakultät, Name) veröffentlicht sowie weitere (Kontakt-)Informationen zur Organisation der Preisverleihung verwendet werden dürfen. 2Dabei können sie auch der Kontaktaufnahme anlässlich der Preisverleihungen künftiger Jahre zustimmen.