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Preise für gute Lehre an den staatlichen und kirchlichen Hochschulen des Freistaats und des Bundes in Bayern
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Text gilt ab: 01.05.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2031
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Die Preise werden im Rahmen des „Bayerischen Tags für gute Lehre“ an einem Hochschulstandort verliehen.