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2210.1.1.3-WK
Preise für gute Lehre an den staatlichen und kirchlichen Hochschulen des Freistaats und des Bundes in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 15. Januar 2026, Az. L.1-H2493.3/1/50
(BayMBl. Nr. 88)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Preise für gute Lehre an den staatlichen und kirchlichen Hochschulen des Freistaats und des Bundes in Bayern vom 15. Januar 2026 (BayMBl. Nr. 88)
Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verleiht nach Maßgabe des Bayerischen Staatshaushalts jährlich bis zu 20 Preise für gute Lehre an hauptamtlich oder hauptberuflich in Bayern tätige Lehrpersonen an staatlichen (unter Trägerschaft des Freistaats sowie des Bundes) und kirchlichen Hochschulen, die durch den Freistaat auf Grundlage des Art. 110 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) (teil–)finanziert werden.