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Preise für gute Lehre an den staatlichen und kirchlichen Hochschulen des Freistaats und des Bundes in Bayern
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Text gilt ab: 01.05.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2031
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6.
Auch Lehrbeauftragte, die zur Sicherstellung des Lehrangebots an staatlichen oder kirchlichen Kunsthochschulen seit mindestens drei Jahren an der betreffenden Hochschule tätig sind, können nominiert werden.